Verordnung für Physiotherapie von Ihrem Arzt

Die Verordnung kann von einem Arzt für Allgemeinmedizin oder einem Facharzt ausgestellt werden und muss vor Behandlungsbeginn vom Chefarzt Ihrer Krankenversicherung bewilligt werden.

Rückerstattung des Kassentarifes

Alle TherapeutInnen bei Physiologisch sind WahltherapeutInnen. Nach Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung, die Sie privat begleichen müssen. Mit der Verordnung und der bezahlten Rechnung können Sie dann bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse um Kostenrückerstattung ansuchen und bekommen so einen Teil der Behandlungskosten refundiert.

Termine/Terminabsagen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer/m Wahltherapeutin/en (Therapeuten). Wenn Sie verhindert sind, müssen Termine mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden. Kurzfristig abgesagte oder unentschuldigte Termine können nicht mehr an andere PatientInnen vergeben werden. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Was sollten Sie zur Therapie mitbringen?

Bitte bringen Sie die bewilligte Verordnung, eventuell vorhandene Befunde (Röntgen, MRI usw.), ein Leintuch und bequeme (Trainings-)Kleidung mit.